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Herzlich Willkommen


Wir, Hans-Christoph & Constantin PĂ€ch, sind zwei Einzel-AnwĂ€lte, die jeweils auf eigene Kosten und eigenes Risiko arbeiten. Das heißt, Sie haben grundsĂ€tzlich immer einen Anwalt als Vertrags- und Ansprechpartner, nicht die Gemeinschaft. Allein der beauftragte Anwalt trĂ€gt Ihnen gegenĂŒber alle Pflichten und Verantwortung.

Wie der Begriff "BĂŒrogemeinschaft" erahnen lĂ€sst, fĂŒhren wir unsere BĂŒros innerhalb einer Gemeinschaft, d.h. wir nutzen gemeinschaftlich alle Dinge, die man in einem BĂŒro braucht, um anwaltliche TĂ€tigkeit durchzufĂŒhren. Dazu gehört bei uns z.B. die gemeinschaftliche Nutzung von Personal, BĂŒroausstattung usw..

Gleichwohl legen wir großen Wert auf fachlichen Austausch untereinander. Je nach KomplexitĂ€t werden FĂ€lle in der Kollegenrunde besprochen und Lösungen auf ihre Durchsetzbarkeit geprĂŒft.

Die AnwÀlte sind auf den Gebieten

  • des Miet- und Pachtrechts,
  • des Wohnungseigentumsrechts,
  • des Verkehrszivilrechts,
  • des Vertragsrechts,
  • des Geldinkassos
  • und des allgemeinen Zivilrechts
tÀtig.

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Wir, Hans-Christoph & Constatin PĂ€ch, sind zwei Einzel-AnwĂ€lte, die jeweils auf eigene Kosten und eigenes Risiko arbeiten. Das heißt, Sie haben grundsĂ€tzlich immer einen Anwalt als Vertrags- und Ansprechpartner, nicht die Gemeinschaft. Allein der beauftragte Anwalt trĂ€gt Ihnen gegenĂŒber alle Pflichten und Verantwortung.

Wie der Begriff "BĂŒrogemeinschaft" erahnen lĂ€sst, fĂŒhren wir unsere BĂŒros innerhalb einer Gemeinschaft, d.h. wir nutzen gemeinschaftlich alle Dinge, die man in einem BĂŒro braucht, um anwaltliche TĂ€tigkeit durchzufĂŒhren. Dazu gehört bei uns z.B. die gemeinschaftliche Nutzung von Personal, BĂŒroausstattung usw..

Gleichwohl legen wir großen Wert auf fachlichen Austausch untereinander. Je nach KomplexitĂ€t werden FĂ€lle in der Advokatenrunde besprochen und Lösungen auf ihre Durchsetzbarkeit geprĂŒft.

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Die AnwÀlte sind auf den Gebieten

  • des Miet- und Pachtrechts,
  • des Wohnungseigentumsrechts,
  • des Verkehrszivilrechts,
  • des Vertragsrechts,
  • des Geldinkassos
  • und des allgemeinen Zivilrechts
tÀtig.

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